Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) beinhalten die Grundregeln für die Nutzung der Dienste und Leistungen der Unternehmensgruppe CARTV. Diese Unternehmensgruppe besteht aus den Gesellschaften CARTV s.r.o. Námestie 1. Mája 17, 81106 Bratislava, Slowakei, Identifikationsnummer: 35 920 700, eingetragen in Handelsregister Stadtgerichts Bratislava III, Abteilung: Sro, Einlage Nr.: 171806/B (im Folgenden als „s.r.o.“ bezeichnet“) sowie deren Tochterunternehmen, der CARTV GmbH, Bayerwaldstraße 9, 81737 München, Deutschland (im Folgenden als „GmbH“ bezeichnet) sowie der CARTV Service Partner GmbH, Bayerwaldstraße 9, 81737 München, Deutschland (im Folgenden als „SP“ bezeichnet) und der CARTV Österreich GmbH, Schottengasse 4, 1010 Wien, Österreich (im folgenden „AT GmbH“ genannt. Die Unternehmensgruppe wird im Folgenden als „CARTV“ bezeichnet.
Diese AGB regeln die Grundsätze der vertraglichen Beziehungen zwischen CARTV einerseits und den Nutzern der von CARTV angebotenen Dienste und Leistungen andererseits.
CARTV betreibt eine internationale Handelsplattform. Es handelt sich um eine Restwertbörse zur Ermittlung eines Restwertes von Fahrzeugen aller Art, schwerpunktmäßig im Zusammenhang mit Haftpflicht- und Kaskoschäden, überwiegend im Kraftfahrzeugbereich.
CARTV nimmt zur Ermittlung des Restwertes von dritter Seite zur Verfügung gestellte Daten gebrauchter, meist verunfallter Objekte in die Handelsplattform auf. Aufgrund dieser Daten können autorisierte Bieter verbindliche Gebote auf die eingestellten Objekte abgeben.
Möchte der Eigentümer das eingestellte Objekt verkaufen, bietet CARTV die Abwicklung über den All4you Abwicklungsservice, für den Kauf-/ Verkauf des Objektes, an. Eine besondere Form der Kaufabwicklung ist dabei die Wiederbeschaffungswertregulierung (im Folgenden: „CARTV all-in-WBW“), die dem Eigentümer zur Wahl gestellt wird. Weitere Informationen stehen unter zur Verfügung.
Diese AGB gelten ausnahmslos für alle Einsteller, Eigentümer, Bieter und Lieferanten von CARTV und erfassen sämtliche Leistungen und Rechtsbeziehungen von CARTV mit ihnen. Sie gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
Jeglichen AGB der Vertragspartner von CARTV wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Solche anderslautenden AGB verpflichten CARTV selbst dann nicht, wenn ihnen bei Vertragsschluss nicht ausdrücklich widersprochen wurde oder der Vertragspartner für den Widerspruch eine besondere Form vorgesehen hat. Abweichende AGB der Vertragspartner sowie Nebenabreden sind gegenüber CARTV nur dann wirksam, wenn sie seitens CARTV schriftlich bestätigt wurden.
CARTV behält sich das Recht vor, diese AGB sowie die Abläufe und Grundsätze der von ihr angebotenen Handelsplattform unter Wahrung und Berücksichtigung der Interessen der Nutzer im Rahmen der Billigkeit zu ändern. Änderungen dieser AGB werden von CARTV im Internet veröffentlicht und es werden gleichzeitig die Vertragspartner auf die geänderten AGB hingewiesen. Geänderte AGB gelten vier Wochen nach Bekanntgabe der Änderung und Hinweis an die Vertragspartner.

§ 1 Begriffsdefinitionen

Die folgenden Begriffe werden für die Zwecke dieser AGB wie folgt definiert:

„Nutzer“ sind uneingeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen und juristische Personen, die als Einsteller, Eigentümer oder Bieter die Dienste und Leistungen von CARTV nutzen.
„Einsteller“ sind Versicherer oder deren Sachverständige, Kfz.-Sachverständige oder deren Organisationen, Leasinggesellschaften, Flottenbetreiber oder an das CARTV-System angeschlossene gewerbliche Händler oder Privatpersonen die CARTV Daten über gebrauchte oder verunfallte Kraftfahrzeuge, gebrauchtes Zubehör oder sonstige gebrauchte Gegenstände zu dem Zweck zur Verfügung stellen, diese Daten zur Ermittlung eines Restwertes und/oder zur Vermittlung eines Verkaufs in das CARTV-System aufzunehmen.
„Bieter“ sind gewerbliche Unfallwagenhändler, Autohäuser, Werkstätten, sonstige Gewerbetreibende des Kfz.-Handels sowie zertifizierte Verwertungsbetriebe, die über das CARTV-System Gebote zum Kauf der eingestellten Fahrzeuge abgeben.
„Verkäufer“ sind die Eigentümer der Fahrzeuge, auf welche die eingestellten Daten sich beziehen.
„Vertragspartner“ sind Einsteller, Eigentümer und Bieter, die die Dienste und Leistungen von CARTV nutzen.
Ein „Gebot“ ist der Betrag, den der Bieter durch das CARTV-System für den Kauf eines Fahrzeuges anbietet.
Die „Gebotsbindefrist“ ist die von dem Einsteller gegenüber CARTV erklärte und in dem CARTV-System angegebene Frist, innerhalb welcher der Bieter an das Gebot gebunden ist. Sie beträgt in der Regel 30 Tage, kann aber je nach Vorgabe des Einstellers nach unten oder oben variieren.
Die „Gebotsfrist“ ist der von dem Einsteller vorgegebene Zeitraum, in dem CARTV die eingestellten Daten für Bieter zur Kenntnisnahme und zur Abgabe von Geboten bereitstellt.
„Zuschlag“ ist die Entscheidung des Eigentümers, ein bestimmtes Gebot anzunehmen.
Der Begriff „Fahrzeug“ bezeichnet in diesen AGB gebrauchte oder verunfallte Kraftfahrzeuge sowie gebrauchtes Zubehör und sonstige gebrauchte Gegenstände.
CARTV sky – die Anwendung für Händler für den Zugriff auf die eigenen Daten der CARTV Restwertbörse und zur Abgabe von Geboten für Unfallfahrzeuge.

§ 2 Zulassung und Teilnahme

Die Nutzung der von CARTV angebotenen Dienste erfordert die Anmeldung und die Zuteilung einer Benutzerkennung durch CARTV. Die Anmeldung erfolgt unter vollständiger und korrekter Angabe der nutzerbezogenen Daten und Vorlage eines Gewerbenachweises
im Kfz.-Gewerbe und einem Mandat zur Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren. Weitere Voraussetzung ist die Zustimmung des Anmelders zur Geltung dieser AGB. Für Vertragspartner aus EU-Ländern außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist weitere Voraussetzung die Mitteilung der entsprechenden gültigen ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
Gewerblichen Einstellern werden, mit der Zulassung zur Teilnahme an den von CARTV angebotenen Diensten und Leistungen, die für die Nutzung des Systems erforderlichen Online-Zugangsdaten oder eine Software zur Verfügung gestellt.
Die Teilnahme an CARTV als Bieter erfordert den Erwerb eines CARTV Händlersystems-Zugangs sowie die obligatorische Vertragsabwicklung über den All4you Abwicklungsservice. Des Weiteren hat der Bieter, sofern es keine von CARTV zur Verfügung gestellten Digi-Kom-Kanäle gibt, selbst einen Kommunikationskanal (E-Mail, Telefon) für die Verbindung zwischen der CARTV-Zentrale und ihm zur Verfügung zu stellen.
Die Zulassung erfolgt durch Benachrichtigung seitens CARTV via E-Mail unter Bekanntgabe der Nutzerkennung und Zugangsdaten.
Ein Anspruch auf Zulassung zum CARTV System besteht nicht.
Der Bieter ist verpflichtet, CARTV unverzüglich mitzuteilen, wenn die Voraussetzungen für die Zulassung zum CARTV System, beispielsweise durch Erlöschen der Gewerbeerlaubnis, nicht mehr bestehen.
Für die Teilnahme am CARTV-System als Bieter hat der Bieter an CARTV eine monatliche Pauschale gemäß der jeweils aktuellen Preisliste zu entrichten.

§ 3 Ablauf der Restwertbörse und Abwicklung über den CARTV All4you Abwicklungsservice

Über CARTV werden Fahrzeuge zum Kauf angeboten.
Auf die bei CARTV eingestellten Fahrzeuge können Bieter innerhalb der jeweiligen Gebotsfrist Gebote abgeben. Die Gebote sind verbindlich. Ein Anspruch des Bieters auf Erwerb der gebotenen Objekte besteht nicht.
CARTV übermittelt die eingegangenen Gebote nach Ablauf der Gebotsfrist an den Einsteller gegebenenfalls den Eigentümer. Aufgrund der übermittelten Informationen kann der Eigentümer im Nachgang das Gebot annehmen. Die Annahme erfolgt in Textform. Mit Annahme eines solchen Gebots kommt zwischen dem Bieter und dem Eigentümer ein wirksamer Kaufvertrag zustande. Sämtliche Gebote sind Endpreise und beinhalten gegebenenfalls die gesetzliche Mehrwertsteuer.
CARTV ist regelmäßig weder Verkäufer noch Käufer der angebotenen Fahrzeuge, sondern lediglich Vermittler zwischen Eigentümer und Bieter. Ein Kaufvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Eigentümer und dem Bieter zustande, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart wurde.
Der Eigentümer hat regelmäßig auch die Wahl der CARTV all-in-WBW. In diesem Fall beauftragt er CARTV mit der Veräußerung seines Fahrzeugs. CARTV erwirbt das Fahrzeug dann über die CARTV Service Partner GmbH und veräußert es weiter. Der dann erzielte Verkaufspreis wird von CARTV direkt an den Versicherer ausgezahlt. Ausschließlich in diesen Fällen tritt CARTV, genauer die CARTV Service Partner GmbH, als Vertragspartner auf und erwirbt Eigentum.
In jedem Fall (auch WBW-Abwicklung) erfolgt die Kaufabwicklung ausschließlich über den CARTV Abwicklungsservice. Ausnahme sind nur die Fälle, die von Privatkunden/Werkstätten beauftragt wurden und mit einer speziellen Kennung im CARTV sky versehen sind. In diesen Ausnahmefällen ist der CARTV Abwicklungsservice nicht Bestandteil des Leistungsumfangs. In allen anderen Fällen ist der CARTV Abwicklungsservice verbindlich.
Dieser Service ist für den Verkäufer kostenfrei, CARTV wird außerdem durch die Vertragsparteien ermächtigt, alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, die sich aus dem Vertrag ergebenen gegenseitigen Ansprüche im Namen der Vertragsparteien geltend zu machen.

§ 4 Pflichten und Haftung des Einstellers

Der Einsteller haftet dafür, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Einstelldaten, insbesondere Fotografien, Zeichnungen, Beschreibungen und Dokumentationen frei von Rechten Dritter sind und insbesondere keine gewerblichen Schutzrechte Dritter verletzt werden. Der Einsteller sichert zu, dass, soweit die an CARTV zur Verfügung gestellten Daten von dritter Seite stammen, zur Veröffentlichung im CARTV System entsprechende Zustimmungserklärungen vorliegen.
Der Einsteller stellt CARTV von sämtlichen Ansprüchen, gleich aus welchem Rechtsgrund, die aus jeder fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Rechten Dritter resultieren, frei.
Der Einsteller haftet gegenüber CARTV sowie einem etwaigen Käufer für die Richtigkeit der an CARTV übermittelten Angaben. Dies gilt insbesondere für Angaben über den Zustand der einzelnen Fahrzeuge, angegebene Ausstattungsmerkmale wie Zubehör oder Extras. Soweit CARTV aufgrund falscher oder unvollständiger Angaben von dritter Seite her in Anspruch genommen wird, stellt der Einsteller CARTV von sämtlichen geltend gemachten Ansprüchen frei.
Der Einsteller ist damit einverstanden, dass CARTV dem Bieter im Rahmen der DSGVO die notwendigen Daten des Einstellers bekannt gibt.

§ 5 Pflichten und Haftung des Bieters/Käufers

Die über CARTV im Zeitpunkt des Ablaufs der Gebotsfrist abgegebenen Gebote sind verbindlich. Der Bieter ist an die vorgegebene Gebotsbindefrist des Einstellers gebunden. Der Bieter hat die Möglichkeit sein Gebot während der Gebotsfrist zu ändern. Die Möglichkeit zur Änderung der Gebote wird in der Anwendung CARTV sky zur Verfügung gestellt. Nach Ablauf der Gebotsfrist werden keine Gebotsänderungen mehr angenommen, unabhängig davon welches CARTV-System der Bieter benutzt. Es werden nur Gebotsänderungen angenommen, die unter Berücksichtigung der Datenübertragungsphase vor dem Ablauf der Gebotsfrist im CARTV System gespeichert werden können. Die Gebotsbindefrist beginnt mit dem Tag der Gebotsabgabe zu laufen. Fällt der letzte Tag der Gebotsbindefrist auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Erklärungs- oder Leistungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag (§ 193 BGB). In den, im § 14 Abs. 2 der AGB angeführten Fällen, läuft die Frist gemäß § 122 des BG (Slowakei) am nächsten Werktag ab.
Der Bieter ist verpflichtet, abgegebene Angebote einschließlich aller Einstelldaten sorgfältig zu überprüfen und insbesondere auf die Richtigkeit des angebotenen Kaufpreises zu achten. Das System veranlasst den Bieter dazu, das Gebot mehrfach zu bestätigen, bevor das Gebot an CARTV übermittelt wird. Zunächst durch Eintrag des Gebotes, sodann durch Setzung eines Hakens zur Bestätigung des Gebots und schließlich durch Absenden des Gebots, wobei sämtliche Gebote nochmals erscheinen und bestätigt werden müssen.
Die Gebote sind Endpreise und beinhalten ggf. die gesetzliche Mehrwertsteuer. Durch Annahme des Gebots durch den Einsteller oder den Eigentümer innerhalb der Gebotsbindefrist kommt mit dem Bieter ein wirksamer Kaufvertrag zustande. Dies verpflichtet sodann den Bieter zur Zahlung des Kaufpreises und zur Abnahme des Fahrzeugs. Ort und Zeitpunkt der Abholung sind über den CARTV All4you Abwicklungsservice oder in Ausnahmefällen direkt mit dem Verkäufer zu klären.
Der Käufer verpflichtet sich, das Fahrzeug, für das er einen Zuschlag erhalten hat, innerhalb von fünf Werktagen nach Vertragsunterzeichnung oder Eingang der Bankbestätigung bei finanzierten Fahrzeugen an dem vereinbarten Standort auf eigene Kosten abzuholen oder abholen zu lassen. Ist dem Käufer eine Abholung innerhalb dieser Frist nicht möglich, so trägt er die vor Ort angefallenen Standkosten ab dem Verstreichen der Frist von 5 Werktagen.
Die schriftliche Erklärung über die Annahme des Gebots gilt auch gegenüber dem Bieter als wirksam, sobald sie gegenüber CARTV oder von dieser mit der Abholung beauftragten Dritten innerhalb der Gebotsbindefrist schriftlich erklärt worden ist. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn die Annahme des Gebots gegenüber CARTV oder Dritten am letzten Tag der Gebotsbindefrist erklärt wurde, dem Bieter aber von CARTV erst am darauffolgenden Tag mitgeteilt werden konnte.
Der Käufer oder mit der Abholung beauftragte Personen haben das Fahrzeug nach Möglichkeit unmittelbar vor Ort auf erkennbare Abweichungen von den eingestellten Beschreibungen zu überprüfen. Weicht der tatsächliche Zustand des Fahrzeugs von den eingestellten Angaben bzw. den Angaben im Abholauftrag ab, so ist der Käufer verpflichtet, dies CARTV unverzüglich mitzuteilen. Etwaige Reklamationsgründe sind in jedem Fall auf dem Übergabeprotokoll detailliert zu erfassen und nach Möglichkeit quittiert und unter Beifügung von Fotografien zu dokumentieren. Entsprechende Vordrucke können über CARTV bezogen werden.
Reklamationen sind unverzüglich geltend zu machen; unverzüglich im Sinne dieser Bestimmung, heißt entweder unmittelbar bei Abholung oder für den Fall, dass das Fahrzeug durch Dritte abgeholt wird, unmittelbar nach Ankunft des Fahrzeugs beim Käufer. Dem Verkäufer ist dabei die Möglichkeit zur Nachbesichtigung einzuräumen.
Eine Reklamation ist ausgeschlossen, wenn eine Nachbesichtigung z. B. durch den zwischenzeitlichen Weiterverkauf des Fahrzeugs nur unter erschwerten Bedingungen oder mit unverhältnismäßigem Aufwand erledigt werden kann. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer nachweislich auf sein Recht zur Nachbesichtigung verzichtet hat. Eine Reklamation ist ausgeschlossen, wenn durch den Käufer oder Dritte nach Übergabe des Fahrzeugs Änderungen am Fahrzeug vorgenommen wurden, die nach Art und Umfang nicht nur unwesentlich sind.
Nachverhandlungen über den Kaufpreis sind zu jeder Zeit untersagt und begründen die sofortige und fristlose Kündigung des CARTV Zugangs durch CARTV. Soweit Minderungsansprüche geltend gemacht werden, sind diese gegenüber dem Käufer zu erklären und unter Einschaltung des CARTV Abwicklungsservice gegenüber CARTV anzuzeigen.
Soweit dem Käufer eine Abholung des Fahrzeugs innerhalb von fünf Werktagen nach Erteilung des Zuschlags nicht möglich ist, ist er verpflichtet, vor Ablauf dieser Frist unverzüglich CARTV zu unterrichten. Für den Ablauf der Frist gilt § 193 BGB. In den, in § 14 Abs. 2 der AGB angeführten Fällen, läuft die Frist gemäß § 122 des BG am nächsten Werktag ab. Etwaige Standkosten, die durch die verspätete Abholung anfallen, hat der Käufer zu tragen.
Falls das Fahrzeug innerhalb von 10 Tagen nicht abgeholt ist, ist CARTV berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten des Käufers unverzüglich erneut in das CARTV-System einzustellen oder zum Zwecke der Schadenminderung anderweitig anzubieten. Für den Ablauf der Frist gilt § 193 BGB. In den, in § 14 Abs. 2 der AGB angeführten Fällen, läuft die Frist gemäß § 122 des BG (Slowakei) am nächsten Werktag ab. Weitergehende Schadensersatzansprüche von CARTV bzw. des Verkäufers sind hiervon unberührt. CARTV behält sich vor, dem Bieter einen durch Fristversäumnis entstehenden Mehraufwand zusätzlich in Rechnung zu stellen.
Soweit dies nicht bereits vor der Abholung geschehen ist, ist der Käufer verpflichtet, das erworbene Fahrzeug nach Übernahme bzw. Abholung innerhalb von fünf Werktagen ab- oder umzumelden. Für den Ablauf der Frist gilt § 193 BGB. In den, in § 14 Abs. 2 der AGB angeführten Fällen, läuft die Frist gemäß § 122 des BG (Slowakei) am nächsten Werktag ab. In diesem Fall sind die Kosten für die Ab- bzw. Ummeldung vom Käufer zu tragen, eine entsprechende Ab- oder Ummelde-Bescheinigung ist dem Verkäufer unverzüglich zu übersenden. Bei einer Ummeldung in einem anderen EU-Staat sind entsprechende Bestätigungen über die Vernichtung der Kennzeichen und Übergabe der Unterlagen an die Zulassungsstelle unmittelbar an CARTV zu übermitteln. Ist es dem Käufer nicht möglich, das Fahrzeug im o.g. Zeitraum von fünf Werktagen ab- oder umzumelden, ist CARTV berechtigt, die Abmeldung zu durchzuführen. In diesem Fall ist der Käufer verpflichtet, alle dafür notwendigen Fahrzeugunterlagen und Kennzeichen an CARTV zu übermitteln. Die pauschalierten Kosten von 250,- EUR netto trägt der Käufer, diese sind nach Rechnungsstellung ohne Abzug an CARTV fällig.
Der Käufer ist verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis für das Fahrzeug ohne Abzüge entsprechend den Vereinbarungen im Kaufvertrag zu bezahlen. Soweit die Umsatzsteuer separat ausgewiesen werden kann, ist im Falle eines Exports des Fahrzeugs innerhalb der EU der Kaufpreis für das Fahrzeug unter Vorlage der USt.-Id.-Nr. unter Bestätigung der innergemeinschaftlichen Lieferung unter Abzug der in Rechnung gestellten USt. zu bezahlen. Der Käufer verpflichtet sich gegenüber dem Verkäufer – innerhalb der Bestätigung der innergemeinschaftlichen Lieferung – dass dieser den Liefer-/Leistungsumfang in das Bestimmungsland der EU befördert und dort der Erwerbsbesteuerung unterwirft. Wenn dies nicht eingehalten wird, verpflichtet sich der Käufer gegenüber dem Verkäufer, diesen hiervon sofort in Kenntnis zu setzen. Der Käufer verpflichtet sich ferner, für diesen Fall dem Verkäufer den Nachweis der Erwerbsversteuerung in einem anderen EU-Mitgliedstaat zuzusenden oder den Ausfuhrnachweis aus der EU zu erbringen. Bei einem Verkauf außerhalb der Europäischen Union ist die Umsatzsteuer dem Käufer in Rechnung zu stellen, solange der Käufer die Ausfuhr aus der Europäischen Union nicht belegt hat. Erfolgt eine Zahlungsabwicklung über das CARTV-Treuhandkonto, so wird bei Export des Fahrzeugs in ein Land außerhalb der Europäischen Union die entrichtete Umsatzsteuer als Sicherheit einbehalten und erst nach Vorlage der kompletten Ausfuhrpapiere gutgeschrieben und ausbezahlt.
Etwaige Bankgebühren hat der Käufer zu tragen. Gleiches gilt für etwaige Zoll- bzw. Ausfuhrgebühren.
Bei der Zahlungsart sind die Wünsche des Verkäufers zwingend zu berücksichtigen. Eine Zahlung kann, unter Berücksichtigung der in jedem Einzelfall geltenden Bestimmungen über Geldwäsche und Barzahlungsobergrenzen, Bar erfolgen oder über das CARTV Treuhandkonto, durch Banküberweisung oder Bankfinanzierung.
Der Käufer stellt sicher, dass er ganzjährig zu den üblichen Geschäftszeiten Montag bis Freitag 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr erreichbar ist. Gegebenenfalls ist der Käufer verpflichtet, bei Abwesenheit gegenüber CARTV einen Vertreter zu benennen.
Dem Bieter ist bekannt, dass die von ihm abgegebenen Gebote insbesondere auch zur Ermittlung eines Restwertes dienen. Insofern ist CARTV darauf angewiesen, dass die angenommenen Gebote zu dem gebotenen Preis abgewickelt werden können. Soweit der Bieter seine vertraglichen Verpflichtungen durch Nichtabholung des Fahrzeugs und/oder Nichtzahlung des vereinbarten Kaufpreises verletzt, ist CARTV berechtigt, über eine erneute Einstellung des Fahrzeugs oder anderweitige Veräußerung, auftretende Differenzbeträge an den Eigentümer des Fahrzeugs das auszuzahlen und gegenüber dem Bieter als Schadensersatz geltend zu machen. Insbesondere ist CARTV berechtigt, den vereinbarten Kaufpreis an den Verkäufer zu zahlen und sich von diesem den Kaufpreiszahlungsanspruch abtreten zu lassen. Diese Berechtigung gilt auch für die Zahlung von aufgrund Verschuldens des Bieters entstehenden Standkosten.

§ 6 Pflichten und Haftung von CARTV

CARTV ist verpflichtet, die von dem Einsteller übermittelten Daten in die Restwertbörse aufzunehmen. Diese Verpflichtung besteht nicht, soweit CARTV davon Kenntnis hat, dass die einzustellenden Daten nicht frei von Rechten Dritter sind oder sonstigen gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Auflagen widersprechen.
CARTV ist verpflichtet, die in die Restwertbörse eingestellten Daten bis zum Ablauf der Gebotsfrist dort zu belassen.
CARTV leitet die eingegangenen Gebote nach Ablauf der Gebotsfrist an den Einsteller weiter.
Die Haftung von CARTV ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit mit Ausnahme von Schäden an Leib, Leben oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen von nicht vertragswesentlichen Pflichten durch deren Verletzung die Durchführung des Vertrages nicht gefährdet wird, ist die Haftung von CARTV ausgeschlossen. Es gilt kein Haftungsausschluss im Fall der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, wobei für diesen Fall die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden begrenzt ist.
Eine Haftung von CARTV ist ausgeschlossen für den vollständigen oder teilweisen Ausfall der Übertragungskapazität oder die Beschränkung der Übertragungskapazität durch den Internetprovider.
CARTV haftet nicht für die Richtigkeit der von den Einstellern zur Verfügung gestellten Daten oder deren Freiheit von Rechten Dritter. Dies gilt nicht, soweit CARTV Kenntnis davon hat, dass die eingestellten Daten falsch sind oder Rechte Dritter verletzen.

§ 7 Vertragsdauer, Kündigung und vorübergehende Stilllegung

Das Vertragsverhältnis zwischen dem Nutzer und CARTV läuft unbefristet. Es kann sowohl von CARTV als auch von dem Vertragspartner ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
CARTV ist bei schwerwiegenden Vertragsverstößen dazu berechtigt, nach Wahl entweder den Nutzer vorübergehend von der Teilnahme am CARTV-System auszuschließen oder das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.
Ein schwerwiegender Vertragsverstoß liegt insbesondere dann vor, wenn:
der Nutzer sich mit der Zahlung von fälligen Beträgen in Verzug befindet und trotz entsprechender Mahnung unter Fristsetzung Zahlung nicht leistet.
der Nutzer die Abnahme des Fahrzeugs und/oder Bezahlung des Kaufpreises insgesamt oder teilweise von Nachverhandlungen über den Kaufpreis abhängig macht, ohne dass ihm Minderungsansprüche zustehen oder die Abnahme des Fahrzeugs verweigert.
der Nutzer das Fahrzeug nicht innerhalb der vereinbarten Abholfrist übernimmt und/oder den Kaufpreis nicht fristgerecht bezahlt.
über das Vermögen des Nutzers ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorliegt und dieser Antrag nicht innerhalb eines Monats nach Antragstellung zurückgenommen wird.
der Nutzer bei Beantragung der Zulassung falsche Angaben gemacht hat oder
der Nutzer in sonstiger Weise den Vertrag so schwerwiegend verletzt, dass CARTV die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zuzumuten ist.
Soweit der Nutzer Gebote abgegeben hat und die Gebotsfrist oder die Gebotsbindefrist über den Zeitpunkt der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch läuft, ist der Nutzer zur Erfüllung der sich daraus ergebenden Verpflichtungen verpflichtet.
Etwaige Schadensersatzansprüche bleiben von vorstehenden Regelungen unberührt.

§ 8 Zugangsvarianten und Leistungen von CARTV

CARTV sky
CARTV stellt alle Daten und Objekte in CARTV sky zur Verfügung. Der Nutzer wählt sich mit seinen Zugangsdaten, die ihm kostenfrei per E-Mail zugestellt werden, ein.
Die Inbetriebnahme von CARTV sky erfolgt auf eigenes Risiko. Der Nutzer ist selbst für eine ausreichende Internetverbindung verantwortlich.
Die Weitergabe bzw. der Weiterverkauf der Zugangsdaten an Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung von CARTV nicht gestattet.
CARTV mobile sky
Der Nutzer kann die aktuelle Version der App CARTV mobile sky downloaden oder online im Browser nutzen. Für die Installation steht dem Nutzer eine Servicehotline kostenfrei zur Verfügung. Die Zugangsdaten für CARTV mobile sky werden dem Nutzer auf Anforderung per E-Mail zugestellt.
Aktualisierungen der Software sind für den Nutzer kostenfrei.
Die Installation und Inbetriebnahme erfolgen auf eigenes Risiko. Der Nutzer ist selbst für eine ausreichende Internetverbindung verantwortlich.
Die Weitergabe bzw. der Weiterverkauf der Software und Zugangsdaten an Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung von CARTV nicht gestattet.

§ 9 Zahlung

Rechnungen von CARTV sind nach Erhalt sofort fällig und ohne Abzug zu bezahlen, es sei denn, der Vertragspartner nimmt am SEPA- Lastschriftverfahren teil; im Fall der Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren zieht CARTV die offenen Forderungen nach Fälligkeit ein.
Rechnungen werden in digitaler Form erstellt.
Wird eine Lastschrift wegen Unterdeckung des angegebenen Kontos oder aus anderen von CARTV nicht zu vertretenden Gründen nicht eingelöst, gehen die dadurch entstanden Kosten (Rücklastschriftgebühren) zu Lasten des Vertragspartners. Die weitere Nutzung der Dienste und Leistungen von CARTV ist bis zum Ausgleich der offenen Forderungen ausgeschlossen.
Die Sperre wird aufgehoben, sobald der Nutzer die ihm obliegenden Pflichten erfüllt hat und CARTV einen Zahlungseingang festgestellt hat. In Wiederholungsfällen oder in besonders schwerwiegenden Fällen besteht kein Recht auf Wiederzulassung.
Bei Zahlungsverzug hat der Vertragspartner Verzugszinsen in Höhe von 9% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz (§247 BGB) jährlich an CARTV zu zahlen, wenn an dem Rechtsgeschäft kein Verbraucher beteiligt ist; ist ein Verbraucher an dem Rechtsgeschäft beteiligt, so beträgt der Verzugszinssatz 5% über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens ist nicht ausgeschlossen. In den, im § 14 Abs. 2 der AGB angeführten Fällen, beträgt gemäß § 517 Abs. 2 des BG der Verzugszinssatz 5% jährlich über dem Basiszinssatz, wobei die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens oder eine Vertragsstrafe ausgeschlossen ist.
Gerät der Vertragspartner mit einer Zahlung in Verzug, so werden alle ausstehenden Forderungen von CARTV sofort fällig.
Für die Geltendmachung von fälligen Forderungen, erhebt CARTV eine pauschale Gebühr von 40,- EUR, zuzüglich eventuell anfallender Inkassogebühren oder gerichtlichen Kosten.

§ 10 Import, Export und Nutzung der Software

Der Vertragspartner ist ausschließlich und allein verantwortlich dafür, dass die entsprechenden Gesetze und sonstigen Bestimmungen bezüglich seiner Rechte zum Import, Export und der Nutzung der Software eingehalten werden.

§ 11 Leistungsverweigerung, Aufrechnung, Rücktrittsvorbehalt

Wesentliche Vermögensverschlechterungen auf Seiten des Vertragspartners, die nach Aufnahme der Geschäftsbeziehungen eintreten oder CARTV bekannt werden, berechtigen CARTV die Leistung zu verweigern, insbesondere den Vertragspartner von der Teilnahme an CARTV auszuschließen. Der Vertragspartner hat die Möglichkeit den Ausschluss sowie die Gefährdung des Vertragszweckes durch ausreichende Sicherheitsleistungen zu verhindern. Gleiches gilt, wenn der Vertragspartner den ihm obliegenden Pflichten gegenüber Dritten im Zusammenhang mit den Diensten und Leistungen von CARTV, z.B. hinsichtlich Zahlung und rechtzeitiger Abholung erworbener Fahrzeuge, nicht nachkommt. Kommt der Vertragspartner dem Verlangen auf Sicherheitsleistung nicht nach, ist CARTV berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Eine Aufrechnung durch den Vertragspartner mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes durch den Vertragspartner ist ausgeschlossen.

§ 12 Datenschutzspeicherung

CARTV erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten nach Maßgabe der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Personenbezogene Daten werden für die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses nur erhoben, soweit dies erforderlich ist. Es handelt sich je nach dem Verwendungszweck im Einzelnen um folgende Arten von Daten: Angebotsdaten, Vertragsdaten, Adress- und Kommunikationsdaten und Zahlungsdaten. Im Rahmen der Begründung, Durchführung oder Beendigung eines Vertragsverhältnisses können, soweit dies erforderlich ist, Daten an Dritte, die Vertragspartner von CARTV sind (bspw. Bankinstitut) übermittelt werden. Die Verarbeitung und Nutzung der Daten finden ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union statt.
Die Daten werden nicht zu kommerziellen Zwecken an Dritte weitergeben. Weitere Angaben zu datenschutzrechtlichen Bestimmungen der DSGVO entnehmen Sie bitte unserer Internetpräsenz unter

§ 13 Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München, sofern der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist. CARTV ist aber auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners Klage zur erheben.

§ 14 Anwendbares Recht AT

Das Vertragsverhältnis zwischen CARTV und dem jeweiligen Vertragspartner unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller bi- und /oder multilateralen Abkommen betreffend den Kauf beweglicher Sachen, insbesondere unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge betreffend den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (CISG).
Soweit der Vertragspartner, der die Dienste von CARTV nutzt, ein slowakischer Verbraucher ist, unterliegt das Vertragsverhältnis zwischen CARTV und dem jeweiligen Vertragspartner dem Recht der Slowakischen Republik, vor allem dem slowakischen Bürgerlichen Gesetzbuch Nr. 40/1964 Gsml. im gültigen Wortlaut (BG). Unter dem slowakischen Verbraucher ist eine natürliche Person mit dem ständigen Wohnsitz in der Slowakischen Republik zu verstehen, die im Geschäftsverkehr zu Zwecken handelt, die nicht ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Diese AGB gelten ab dem 20.06.2025

CARTV behält sich vor, dem Bieter einen durch Fristversäumnis entstehenden Mehraufwand zusätzlich in Rechnung zu stellen.

Anhang: Informationssicherheitsbedingungen für Lieferanten (Kfz-Schadenmanagement)
Dieser Anhang ist Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der CARTV Gruppe. Er regelt verbindliche Anforderungen an die Informationssicherheit für alle Lieferanten und externen Dienstleister (nachfolgend „Lieferant“), insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung der ISO/IEC 27001.

1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle Lieferanten, die im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber Zugang zu Informationen, IT-Systemen oder verarbeiteten Daten erhalten, die im Kontext von Kfz-Schadenmanagement, Kundenkommunikation oder Versicherungsdienstleistungen stehen, insbesondere für die Dienstleister, die im Rahmen der Risikobewertung seitens CARTV mit Schutzklasse „mittel“ und „hoch“ eingestuft wurden.
2. Verpflichtung zur Informationssicherheit
Der Lieferant verpflichtet sich zur Einhaltung angemessener technischer und organisatorischer Maßnahmen (TOM), die den Anforderungen der Norm ISO/IEC 27001 entsprechen. Dazu zählen insbesondere Maßnahmen zur:
Kontrolle des Zugangs zu Informationen
Risikobehandlung
Betriebssicherheit
Verwaltung kryptographischer Kontrollen
Behandlung von Informationssicherheitsvorfällen
3. Vertraulichkeit und Datenzugriff
Vertrauliche Informationen, insbesondere personenbezogene, betriebliche oder versicherungsbezogene Daten, sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen ausschließlich zur Vertragserfüllung genutzt werden.
Zugriff auf Systeme oder Daten ist ausschließlich autorisierten Personen gestattet. Die Verwendung von Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA) wird vorausgesetzt, sofern technisch möglich.
4. Datenschutz
Wenn der Lieferant personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, verpflichtet er sich zur Einhaltung der DSGVO und, sofern erforderlich, zum Abschluss einer gesonderten Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO.
5. Sicherheitsvorfälle
Alle Informationssicherheits- oder Datenschutzvorfälle, insbesondere Datenlecks, unbefugte Zugriffe oder System Kompromittierungen, sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden, an den Sicherheitsbeauftragten des Auftraggebers zu melden:
E-Mail:datenschutz@cartv.eu
Betreff: Sicherheitsvorfallmeldung (Lieferant)
6. Subunternehmer
Der Einsatz von Subunternehmern bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung. Der Lieferant hat sicherzustellen, dass auch alle Subunternehmer die Anforderungen dieser Bedingungen sowie die ISO/IEC 27001 erfüllen.

7. Prüf- und Auditrechte
Der Auftraggeber ist berechtigt, nach vorheriger Ankündigung Auditmaßnahmen durchzuführen oder durch Dritte durchführen zu lassen, um die Einhaltung dieser Bedingungen und der ISO/IEC 27001-Standards zu prüfen. Der Lieferant unterstützt diese Audits durch Bereitstellung notwendiger Informationen und Zugang zu relevanten Systemen oder Nachweisen.
8. Schulung und Sensibilisierung
Der Lieferant stellt sicher, dass alle Mitarbeitenden mit Zugriff auf sensible Daten regelmäßig zu Datenschutz- und Informationssicherheitsthemen geschult werden – mindestens einmal jährlich.
9. Folgen bei Verstößen
Verstöße gegen diese Bedingungen, insbesondere die Nichtbeachtung der ISO/IEC 27001-Anforderungen oder eine unterlassene Meldung von Sicherheitsvorfällen, können zu Sanktionen bis hin zur außerordentlichen Vertragskündigung führen. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.

Diese Bedingungen dienen dem Schutz sensibler Daten im Kfz-Schadenprozess – insbesondere Kundendaten, Schadendokumentation, Versicherungsinformationen und interne Geschäftsprozesse – vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Manipulation.

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